Witwenrente & Witwerrente –
Anspruch, Höhe & Antrag

verfasst von

  –  Lesezeit: 

8

 Minuten

Der Tod des Ehepartners ist eine der schmerzhaftesten Erfahrungen, die ein Mensch durchmachen kann. Neben dem emotionalen Verlust stehen Hinterbliebene oft vor drängenden finanziellen Fragen. Eine wichtige Absicherung in dieser schwierigen Zeit ist die Witwenrente bzw. Witwerrente – eine staatliche Leistung, auf die viele Anspruch haben, ohne es zunächst zu wissen. 

 

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wer Anspruch hat, wie Sie die Hinterbliebenenrente beantragen und wie hoch die Leistung ausfallen kann.

Was ist die Witwenrente oder Witwerrente?

Die Witwenrente bzw. Witwerrente sind Leistungen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung. Sie sollen Ehepartner finanziell absichern, wenn der Lebenspartner stirbt. Umgangssprachlich wird beides häufig unter dem Begriff Hinterbliebenenrente zusammengefasst. Gemeint sind jedoch stets gleichwertige Ansprüche, unabhängig vom Geschlecht.

Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?

Um eine Witwenrente beantragen zu können, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Mindest-Beitragszeit: Der verstorbene Ehepartner hat die allgemeine Wartezeit von mindestens 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt – oder hat zum Zeitpunkt des Todes bereits eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente bezogen.
  • Beziehungsstatus zum Todeszeitpunkt: Sie waren zum Zeitpunkt des Todes verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Beziehungsdauer: Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens ein Jahr. Bei Tod durch Unfall oder unvorhergesehener Erkrankung entfällt diese Mindestdauer.
  • Keine Wiederheirat: Sie haben die Ehe nicht wieder geschlossen. Eine Wiederheirat führt zum Wegfall der Rente. Als einmalige Ausgleichszahlung erhalten Sie in diesem Fall jedoch eine Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags.

Haben auch Geschiedene Anspruch auf Witwenrente?

Nach einer Scheidung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente des Ex-Partners. Eine Ausnahme könnte greifen, wenn Sie Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotz Scheidung eine Hinterbliebenenrente beziehen.

Regelung für Erziehungsberechtigte

Eine wichtige Regelung greift statt der Witwenrente, wenn Sie nach einer Scheidung Kinder erziehen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In diesem Fall können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Erziehungsrente beantragen. Diese Leistung setzt voraus, dass Sie selbst in der Rentenversicherung versichert sind und die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

In welcher Höhe kann ich die Witwenrente beziehen?

Das deutsche Rentensystem unterscheidet zwischen zwei Formen der Hinterbliebenenrente:

Kleine Witwenrente

Die kleine Witwenrente wird gezahlt, wenn keiner der folgenden Punkte zutrifft:

 

  • Sie haben das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet (Grenze gilt für Todesfälle ab 2012, für ältere Fälle gilt das 45. Lebensjahr)
  • Sie erziehen kein Kind unter 18 Jahren
  • Sie haben keine Behinderung oder Erwerbsminderung

 

Die kleine Witwenrente wird grundsätzlich nur für 24 Monate gewährt. Wenn Sie vor 2002 geheiratet und Ihr Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, bekommen Sie die kleine Witwen- oder Witwerrente unbegrenzt.

Große Witwenrente

Die große Witwenrente wird zeitlich unbegrenzt gezahlt, wenn Sie:

 

  • das 46te (ab dem Jahr 2029 das 47te) Lebensjahr vollendet haben, oder
  • ein Kind unter 18 Jahren erziehen, oder
  • selbst erwerbsgemindert sind.

Witwenrente berechnen – wie hoch ist die Leistung?

Die genaue Höhe der Witwenrente hängt von den Rentenanwartschaften des Verstorbenen ab – also davon, wie lange und wie viel er oder sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

 

  • Kleine Witwenrente = 25 % der Rente des Verstorbenen
  • Große Witwenrente = 55 % der Rente des Verstorbenen

 

Haben Sie vor 2002 geheiratet und Ihr Lebenspartner ist vor dem 2. Januar 1962 geboren, beträgt die große Witwenrente 60 % statt 55 % der Verstorbenenrente.

Einkommensanrechnung beachten

Wichtig zu wissen: Haben Sie als Hinterbliebene eigenes Einkommen – etwa aus Arbeit, eigener Rente oder Kapitalerträgen – wird dieses teilweise auf die Witwenrente angerechnet. Es gibt dabei einen Freibetrag, der regelmäßig angepasst wird. Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet und mindert die Auszahlung entsprechend.

 

Für eine individuelle Berechnung empfehlen wir, direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Wann endet die Witwenrente?

So wichtig die Witwenrente als finanzielle Stütze ist – es gibt Situationen, in denen sie endet oder wegfällt. Das sollten Sie wissen, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben:

 

Die Witwenrente endet in folgenden Fällen:

 

  • Wiederheirat: Schließen Sie eine neue Ehe oder begründen eine eingetragene Lebenspartnerschaft, erlischt der Anspruch auf Witwenrente mit Ablauf des Monats der Heirat. In diesem Fall erhalten Sie eine einmalige Rentenabfindung (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
  • Ablauf der Bezugsdauer bei der kleinen Witwenrente: Die kleine Witwenrente ist von vornherein auf 24 Monate begrenzt. Sie endet automatisch nach diesem Zeitraum.
  • Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen: Erfüllen Sie die Bedingungen für die große Witwenrente nicht mehr – etwa weil das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und keine Erwerbsminderung vorliegt und Sie das 47. Lebensjahr noch nicht erreicht haben – kann die große in die kleine Witwenrente umgewandelt oder die Zahlung eingestellt werden.

Rentenabfindung: Was passiert bei Wiederheirat?

Wenn Sie nach dem Tod Ihres Ehepartners erneut heiraten, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Witwenrente. Um diesen finanziellen Einschnitt abzumildern, sieht das Gesetz eine einmalige Rentenabfindung vor.

 

Die Höhe der Abfindung berechnet sich nach einem festen Faktor: Sie erhalten das 24-fache des monatlichen Rentenbetrags, den Sie zuletzt bezogen haben. Hatten Sie beispielsweise eine monatliche Witwenrente von 600 €, beträgt die Abfindung 14.400 €. Bei der kleinen Witwen- oder Witwerrente wird Ihnen der Restbetrag ausgezahlt.

Das „Sterbevierteljahr“ als Überbrückungsleistung

Für die Zeit unmittelbar nach dem Tod, bevor die erste Witwenrente ausgezahlt wird, sieht die Deutsche Rentenversicherung in bestimmten Fällen einen sogenannten Sterbevierteljahr-Bonus vor: In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners wird die Witwenrente ohne Einkommensanrechnung ausgezahlt. Das heißt, eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht auf die Rente angerechnet. Das verschafft Hinterbliebenen in der ersten schwierigen Phase etwas mehr finanziellen Spielraum.

Ab wann bekomme ich die Witwenrente?

Der genaue Beginn der Witwenrente hängt davon ab, ob die verstorbene Person bereits eine eigene Rente bezogen hat oder nicht.

 

  • Der Verstorbene hat bereits eine eigene Rente bezogen: Hat Ihr Partner zum Zeitpunkt des Todes bereits eine Rente erhalten – zum Beispiel eine Altersrente –, beginnt die Witwenrente frühestens am ersten Tag des Monats nach dem Sterbemonat. Für den Sterbemonat selbst wird noch die volle Rente des Verstorbenen ausgezahlt.
  • Der Verstorbene hat noch keine eigene Rente bezogen: War Ihr Partner noch nicht in Rente, beginnt Ihre Witwenrente bereits ab dem Todestag – also noch im Sterbemonat selbst.

WAs passiert, wenn der Antrag spät gestellt wird?

Da die Witwenrente nicht automatisch bewilligt wird, sondern beantragt werden muss, stellt sich die Frage: Was ist, wenn man den Antrag erst Wochen oder Monate nach dem Tod stellt?

 

Hier greift eine wichtige Regelung: Die Rente kann rückwirkend für bis zu 12 Monate gezahlt werden. Stellen Sie den Antrag also innerhalb eines Jahres nach dem Todesmonat, erhalten Sie die Zahlungen für diesen gesamten Zeitraum nachträglich ausgezahlt. Warten Sie jedoch länger als zwölf Monate, verfallen die nicht beantragten Monate – dieser Betrag kann nicht mehr zurückgefordert werden.

Wenn die Trauer bleibt...

Witwenrente beantragen – so gehen Sie vor

Der Antrag auf Witwenrente wird nicht automatisch gestellt. Sie müssen ihn aktiv einreichen. Beachten Sie dabei: Die Rente wird in der Regel ab dem Todestag oder am ersten Tag des darauffolgenden Monats gezahlt und wirkt rückwirkend für maximal 12 Monate.

Schritt-für-schritt-Anleitung

  1. Zuständigen Rentenversicherungsträger ermitteln: In der Regel ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Sollte der Verstorbene Beamter gewesen sein, wenden Sie sich an die entsprechende Versorgungskasse.
  2. Antrag herunterladen oder anfordern: Den Antrag erhalten Sie online Auf der Website der deutschen Rentenversicherung, in den örtlichen Beratungsstellen oder über Ihre Gemeinde.
  3. Unterlagen zusammenstellen (siehe unten).
  4. Antrag einreichen: Per Post, persönlich bei der Beratungsstelle

WElche Unterlagen werden benötigt?

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Ihre eigene Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Familienstammbuch
  • Rentenversicherungsnummern beider Ehepartner
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Ggf. Nachweise über eigenes Einkommen
  • Ggf. Geburtsurkunden der Kinder

In schwerer Zeit Unterstützung finden

Die ersten Wochen nach dem Tod eines geliebten Menschen sind geprägt von Trauer und gleichzeitig von zahlreichen bürokratischen Aufgaben. Neben der Witwenrente müssen Sterbeurkunden ausgestellt, Behörden informiert und die Bestattung geplant werden.

 

Als Bestattungsunternehmen steht Ihnen Himmelblau Bestattung in all diesen Momenten zur Seite. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der würdevollen Verabschiedung Ihres Angehörigen, sondern helfen Ihnen auch dabei, den Überblick über notwendige Behördengänge zu behalten.

Folgen sie Himmelblau auch auf unseren Social Media Kanälen

Häufige Fragen zur Hinterbliebenenrente

Die kleine Witwenrente beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen und wird meist für 24 Monate gezahlt. Die große Witwenrente liegt bei 55 % (nach altem Recht 60 %) und wird in der Regel lebenslang gewährt, sofern Sie nicht erneut heiraten.

Die 60 % gibt es nur nach altem Recht (Hochzeit vor 2002 und ein Partner vor 1962 geboren) – hier gibt es keine Mindestdauer der Ehe. Nach neuem Recht (55 %) muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben, außer der Partner verstirbt plötzlich durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit.

Die Altersgrenze für den Anspruch auf die große Witwenrente steigt für neue Todesfälle im Jahr 2026 auf 46 Jahre und 6 Monate.

Heiraten Sie erneut, erlischt der Anspruch auf Witwenrente. Sie erhalten in diesem Fall eine einmalige Abfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags der Witwenrente. Diese Regelung soll den Übergang finanziell abfedern.

Die Witwenrente ist steuerpflichtig, allerdings gilt auch hier ein Freibetrag. Je nach Höhe Ihrer Gesamteinkünfte kann eine Steuerpflicht entstehen. Wir empfehlen, sich von einem Steuerberater informieren zu lassen, insbesondere wenn Sie weitere Einnahmen haben.

Ratgeber

Krematorium

Ein Krematorium ist eine Feuerbestattungsanlage für Verbrennung von Verstorbenen. Eine solche Verbrennung – auch Einäscherung oder Kremation genannt – findet im Rahmen einer Feuerbestattung statt.

mehr erfahren

Steinmetz

Steinmetze bearbeiten Stein zu Grabsteinen, Skulpturen, Bauelementen oder verzieren diese. Steinmetzbetriebe sind für die Anfertigung, das Gravieren und die Renovierung von Grabsteinen zuständig.

mehr erfahren

Friedhöfe in München

Ein Friedhof ist die letzte Ruhestätte von Verstorbenen. In Deutschland gibt es Friedhöfe verschiedenster Konfessionen. Beinahe in jeder Gemeinde gibt es römisch-katholische Friedhöfe und/oder evangelische Friedhöfe.

mehr erfahren