ERSTE SCHRITTE NACH TODESFALL

Der Tod eines nahestehenden Menschen führt oft zu einer erschütternden Ausnahmesituation, in der nicht nur der Verlust bewältigt werden muss. Auch zahlreiche organisatorische Entscheidungen stehen an.

Wir wollen Ihnen Hilfe bei einem Todesfall bieten. Im Folgenden fassen wir für Sie zusammen, was die ersten Schritte nach einem Todesfall sind, welche Amtswege nach einem Todesfall zu erledigen sind, welche Dokumente bei einem Todesfall in München benötigt werden und mehr. Bei offenen Fragen zögern Sie nicht, jederzeit Kontakt mit uns aufzunehmen.

Bestattung Himmelblau als erste Hilfe bei Todesfall

Was sind also die ersten Schritte nach einem Todesfall? Als allererstes kontaktieren Sie uns am besten nach Eintritt des Todes. Ob Tag oder Nacht, wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und beraten Sie unverbindlich und kostenlos über das weitere Vorgehen bei einem Todesfall.

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Organisation einer Bestattung und einer Trauerfeier.

Was tun bei Sterbefall – eine Übersicht

Ein Todesfall ist eine Situation, in der man oft nicht klar denken kann. Um Ihnen das Denken etwas abzunehmen, haben wir für Sie eine Checkliste erstellt, die alle notwendigen Schritte bei einem Todesfall in München beinhaltet. Damit behalten Sie im Blick, was nach einem Todesfall zu tun ist und bekommen einen Überblick darüber, wer aller zu verständigen ist.

Todesfall München

Bei einem Todesfall in München ist ein Not- oder Hausarzt zu informieren, damit die Leichenschau durchgeführt werde kann. Dieser stellt nach der Feststellung der Todesursache die sogenannte Todesbescheinigung aus. 

Anschließend kann die Abholung des Verstorbenen durch ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl erfolgen.

Danach kümmern wir uns gemeinsam um die weitere Vorgehensweise. Die Bestattung Himmelblau ist Ihre Hilfe bei einem Sterbefall – im akuten Todesfall und danach. Wir unterstützen Sie dabei zu entscheiden, welche Bestattungsart Sie sich wünschen, organisieren eine Trauerfeier und stehen Ihnen selbstverständlich auch für alle weiteren Anliegen zur Seite.

Todesfall zu Hause – was tun?

Bei einem Todesfall zu Hause verständigen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder rufen Sie den Notdienst. Der Tod muss von einem (Not-)Arzt offiziell festgestellt werden, es muss also zunächst eine Leichenschau stattfinden. 

 

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass vor der Leichenschau an der verstorbenen Person keinerlei Veränderungen vorgenommen werden dürfen!

Was tun bei Sterbefall, bei dem Todesursache unklar ist?

Falls die Todesursache im Rahmen der Leichenschau nicht festgestellt werden kann oder der Verdacht einer Fremdeinwirkung besteht, wird über die Staatsanwaltschaft eine Obduktion zur Klärung der Todesursache angeordnet.

Wir klären für Sie ab, wohin Ihr verstorbener Angehöriger gebracht wurde, wo die Obduktion durchgeführt wurde sowie den weiteren Ablauf bis zur Freigabe.

WAS TUN BEI STERBEFALL IM Krankenhaus ODER PFLEGEHEIM?

Bei einem Todesfall in einem öffentlichen Krankenhaus wird die Totenbeschau durch die zuständigen Ärzte vor Ort durchgeführt. 

 

Befindet sich der Verstorbene in einem Pflegeheim, muss in der Regel noch am selben Tag die Abholung durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen. Dies ist allerdings erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung möglich.

WAS TUN BEI STERBEFALL AN EINEM ÖFFENTLICHEN ORT?

Verstirbt ein Mensch an einem öffentlichen Ort, werden die nahen Angehörigen von der zuständigen Sicherheitsbehörde verständigt. 

Wir klären auch in einem solchen Fall gerne für Sie ab, wohin die verstorbene Person gebracht wurde und wann mit einer Freigabe zu rechnen ist.

Was tun bei Sterbefall im Ausland?

Bei einem Todesfall im Ausland werden Sie in der Regel durch das Außenministerium, die deutsche Botschaft oder das Konsulat im Sterbeland informiert. Auch in dieser Situation stehen wir Ihnen als Ihre Hilfe beim Todesfall jederzeit gerne zur Verfügung und kümmern uns in Absprache mit Behörden und dem Bestattungsunternehmen am Sterbeort um eine Überführung nach Deutschland.

Überführungen ins Ausland bei Todesfall in München

Sollte ein Angehöriger in Deutschland versterben und anschließend eine Überführung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland gewünscht sein, organisiert die Bestattung Himmelblau die Überführung sowie alle damit einhergehenden erforderlichen Maßnahmen und Behördenwege für Sie. Je nach Zielland geht es um Apostillen oder eine komplette diplomatische Beglaubigung.

Ist eine Auslandsüberführung nicht durch eine Reiseversicherung abgedeckt, sind die Kosten in der Regel von den Hinterbliebenen zu tragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

AMTSWEGE NACH TODESFALL

Nach der Ausstellung der Todesbescheinigung erfolgt die Meldung des Sterbefalls an das zuständige Standesamt durch den Bestatter. Zusammen mit der Sterbefallanzeige und den erforderlichen Urkunden, kann der Sterbefall beurkundet werden. 

 

Am Standesamt erfolgt dann eine Eintragung ins Zentrale Personenstandsregister und die Ausstellung der Sterbeurkunde. Diese ist dann beim Bestatter abzuholen.

 

Die notwendigen weiteren Amtswege nach dem Todesfall können besonders überwältigend sein und man verliert schnell den Überblick. Unsere Checkliste informiert Sie darüber, welche Abmeldungen zu machen sind, was davon das Standesamt übernimmt und worum sich die Hinterbliebenen selbst kümmern.

Notwendige Dokumente bei Todesfall in Deutschland

Bei einem Sterbefall in München erhalten Sie die Sterbeurkunde von dem zuständigen Standesamt. 
Folgende Dokumente sind bei einem Sterbefall in Deutschland für eine Ausstellung der Sterbeurkunde notwendig:

 

Gibt es Sonderurlaub bei Todesfall?

Ein Todesfall ist immer schmerzhaft und kann sehr belastend sein. Um Sie zu entlasten, haben Sie die Möglichkeit, sich Sonderurlaub bei einem Todesfall zu nehmen. Ob ein Sonderurlaub bei einem Todesfall möglich ist, hängt allerdings von einigen Faktoren ab.

 

Verwandtschaftsgrad

Meistens wird Ihnen ein Sonderurlaub im Todesfall nur dann gewährt, wenn der Angehörige ein Verwandter ersten Grades ist. Dann beträgt die Auszeit in der Regel mindestens zwei Tage. Ihr Lohn wird Ihnen währenddessen wie gewöhnlich ausgezahlt.

Kulanz Ihres Arbeitgebers

Ihr Arbeitgeber muss einen Sonderurlaub bewilligen. Fragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber oder der Personalvertretung nach, wie mit Sonderurlaub bei einem Todesfall umgegangen wird und ob ein bestimmtes Verfahren zur Beantragung notwendig ist.

Hilfe bei Todesfall durch wichtige Ansprechpartner

Unter unseren wichtigen Adressen finden Sie eine Auflistung relevanter Institutionen, die Ihnen ebenfalls als Hilfe beim Todesfall zur Seite stehen oder Sie bei notwendigen Amtswegen nach dem Todesfall begleiten. In unserer Übersicht finden Sie außerdem die jeweiligen Kontaktdaten wie Telefonnummern.

Wenn Fragen offengeblieben sind oder Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns jederzeit. Unser Team steht Ihnen bei einem Todesfall in München Tag und Nacht zur Seite.

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