Erbe ausschlagen: Fristen und Formalitäten

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Ein Nachlass bringt nicht immer positive Aspekte mit sich. Durch das deutsche Erbrecht kann man ein Erbe auch ausschlagen: Beispielsweise, wenn das Erbe hohe Schulden umfasst. Aber was bedeutet eine Erbausschlagung? Und welche Fristen und Formalitäten gilt es zu berücksichtigen?

Erbe ausschlagen: Was bedeutet das?

Eine Erbausschlagung bedeutet, dass ein Erbe ausdrücklich erklärt, den Nachlass nicht anzunehmen. Der häufigste Grund dafür ist ein überschuldeter Nachlass, da Erben nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch dessen Schulden übernehmen. Allerdings können auch persönliche Beweggründe dazu führen, dass jemand auf das Erbe verzichtet. Mit der Ausschlagung geht der jeweilige Erbteil automatisch an die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge über.

Erbausschlagung: Vorgehensweise

Möchte man ein Erbe ausschlagen, müssen bestimmte Schritte und Formalitäten beachtet werden. So gehen Sie als Erbe vor:

1. Überblick der Vermögenswerte:

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich einen klaren Überblick über die Vermögenswerte und Schulden des Nachlasses verschaffen. Dazu gehören Bankguthaben, Immobilien, Sachwerte oder offene Rechnungen. In manchen Fällen kann die Einsicht in das Testament oder der Kontakt mit dem Nachlassgericht hilfreich sein, um mehr Informationen zu erhalten.

Wichtig: Als Erbe haben Sie ein Recht auf Auskunft über die Kontoverhältnisse des Verstorbenen, dafür verlangen Banken jedoch oft einen Erbschein. Ein Erbschein gilt jedoch als Annahme des Erbes – alternativ können Sie die Erbenstellung mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.

2. Erklärung der Erbausschlagung

Die Erbausschlagung muss persönlich vor dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Alternativ kann die Erklärung auch vor einem Notar abgegeben werden, der diese dann an das Nachlassgericht weiterleitet. Eine einfache schriftliche Mitteilung reicht nicht aus. Das zuständige Nachlassgericht ist dabei entweder das Amtsgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person wohnhaft war oder das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie selbst Ihren Wohnsitz haben.

3. Notwendige Unterlagen

Für die Erbausschlagung sind wichtige Dokumente erforderlich, darunter die Benachrichtigung über das Testament, der Personalausweis sowie gegebenenfalls Nachweise über die Verwandtschaft zum Verstorbenen.

4. Kosten der Erbausschlagung

Die Erbausschlagung ist mit Kosten verbunden. Vor dem Nachlassgericht fällt eine Gebühr an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richtet. Beim Notar entstehen zusätzliche Kosten für die Beurkundung. In der Regel bewegen sich die Gebühren jedoch in einem überschaubaren Rahmen.

Erbe Ausschlagen: Frist

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, beträgt die Frist sechs Wochen. Diese Frist beginnt, sobald der Erbe Kenntnis von seiner Erbenstellung und dem Todesfall erhält. Wichtig: Wenn kein Testament vorhanden ist, startet die Frist ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe über den Todesfall informiert wird. Denn es wird davon ausgegangen, dass Sie über ein mögliches Erbe Bescheid wissen, wenn ein naher Angehöriger verstirbt. Lebt der Erbe im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Was passiert, wenn alle Erben ausschlagen?

Sollte niemand gefunden werden, der die Erbschaft annimmt, fällt der Nachlass an den Staat. Der Staat kann die Erbschaft nicht ausschlagen und übernimmt sie zwangsläufig, allerdings ohne für Schulden aufkommen zu müssen. In solchen Fällen bleiben die Gläubiger ohne Anspruch auf Begleichung.

Erbe ausschlagen: Beerdigungskosten

Wird ein Erbe ausgeschlagen werden die Beerdigungskosten vom Staat nicht übernommen. Stadt oder Gemeinde können diese zwar aus dem Nachlass begleichen, doch reicht das Erbe nicht aus, können die Kosten den Nachkommen auferlegt werden – selbst dann, wenn diese die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Wir sind für Sie da

Wir begleiten Sie mit Herz und Erfahrung: Von der Organisation einer Trauerfeier über die Planung der Beisetzung bis hin zur Klärung aller Formalitäten rund um einen Todesfall.

Die hier bereitgestellten Informationen sind lediglich eine allgemeine Orientierungshilfe und stellen keine Rechtsberatung dar. Jeder Erbfall ist individuell und auch rechtliche Konsequenzen können unterschiedlich ausfallen. Wir empfehlen daher bei Unsicherheiten vor einer Entscheidung zur Ausschlagung des Erbes eine persönliche Beratung bei einem Notar oder Anwalt. Nur so können mögliche finanzielle oder rechtliche Risiken vollständig eingeschätzt werden.

Erbe ausschlagen: Entscheidung widerrufen

Egal ob Sie ein Erbe annehmen oder ausschlagen: In beiden Fällen ist die Entscheidung bindend. Der Widerruf der Erbausschlagung oder -annahme, beziehungsweise eine Anfechtung, ist ein komplexer rechtlicher Vorgang, der oft eine fundierte Beratung durch einen Anwalt oder Notar erfordert.

Konsequenzen der Erbausschlagung

  • Erbschaft geht möglicherweise an die eigenen Kinder über: Wenn Sie Kinder haben, treten diese automatisch als Erben an Ihre Stelle – auch wenn sie minderjährig sind. In diesem Fall müssen Sie, als deren gesetzliche Vertreter, die Erbschaft gegebenenfalls ebenfalls ausschlagen.
  • Kein Teilverzicht möglich: Die Erbschaft kann nur als Ganzes ausgeschlagen werden. Das heißt, Sie verzichten sowohl auf das Vermögen als auch auf etwaige Schulden.
  • Verlust persönlicher Erinnerungsstücke: Auch ideelle Werte oder Erinnerungsstücke, die Teil des Nachlasses sind, gehen durch die Ausschlagung verloren.
  • Verwaltungsaufwand: Die Ausschlagung muss innerhalb der gesetzlichen Frist vor einem Notar oder Amtsgericht erklärt werden, was mit Zeit und Kosten verbunden ist.

Erbe ausschlagen: Alternative Möglichkeiten

Bevor Sie eine Erbschaft ausschlagen, können Sie über Alternativen nachdenken, die Sie vor finanziellen Risiken schützen. Eine Möglichkeit ist die Nachlassverwaltung, bei der ein gerichtlich bestellter Verwalter die Schulden des Nachlasses regelt, ohne dass Sie persönlich haften. Alternativ kann ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden, wenn die Schulden die Vermögenswerte übersteigen. In diesem Verfahren wird der Nachlass wie eine Insolvenz abgewickelt, und Ihre persönliche Haftung wird ausgeschlossen.

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