Patienten­verfügung Deutschland

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Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung legen Patienten fest, wie und ob sie behandelt werden wollen, wenn sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können. In dieser schriftlichen Willenserklärung müssen medizinische Behandlungen und lebensverlängernde Maßnahme, die abgelehnt werden, genau beschrieben sein.

 

Dies sichert nicht nur die Selbstbestimmung der Patienten – da sich Ärzte an die Patientenverfügung halten müssen, sondern nimmt Angehörigen eine emotionale Last.

 

Voraussetzung ist laut Patientenverfügungsgesetz eine umfassende ärztliche Aufklärung über Bedeutung und Folgen der Verfügung. Die Patientenverfügung muss schriftlich (mit Angabe des Datums) vor einem Rechtsanwalt, einem Notar, einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung oder einem rechtskundigen Mitarbeiter des Erwachsenenschutzvereins errichtet werden.

Speicherung im Patienten­verfügungsregister

Jede Patientenverfügung kann im Patientenverfügungsregister gespeichert werden. 

Die Patientenverfügung oder ein Hinweis darauf sollten immer leicht erreichbar aufbewahrt werden. Behalten Sie bitte die Hinweiskarte ständig bei sich und weisen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt unbedingt Ihren behandelnden Arzt darauf hin.

In einer Patientenverfügung können Sie letztwillige Wünsche für die Beerdigung anordnen, sowie die Anordnung, den Leichnam nach dem Ableben als Körperspende der Medizin zur Verfügung zu stellen. 

Wenn Sie Interesse an einer Patientenverfügung haben, sollten Sie dies mit nahestehenden Menschen besprechen. Die Patientenanwaltschaft gibt Ihnen gerne Informationen zu Wirkung, Voraussetzungen und Kosten für eine Patientenverfügung.

Vorsorgevollmacht als Alternative

Eine Alternative zur Patientenverfügung ist die sogenannte Vorsorgevollmacht. In diesem Fall geben Sie die Entscheidungsmacht an andere Personen weiter, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Im Prinzip kann jede volljährige Person der Vorsorgebevollmächtigte sein, in der Regel wird die Vorsorgevollmacht aber einer nahestehenden Person erteilt.

 

Die Vorsorgevollmacht kann nur schriftlich von einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet werden.

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