Grab auflösen: Infos und Ablauf

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In Deutschland gibt es für jedes Grab eine Ruhefrist, die eingehalten werden muss. Läuft diese aus, muss man sich mit der Frage beschäftigen, ob man das Grab auflösen möchte oder das Nutzungsrecht verlängern will. Dieses Thema ist oft emotional belastend und bringt viele Fragen mit sich. Wir geben Ihnen einen Überblick und die wichtigsten Informationen zu Ablauf, Rahmenbedingungen und Kosten einer Grabauflösung.

Grab auflösen: Allgemeine Infos

Die Grabauflösung in der Regel dann erforderlich, wenn die Ruhefrist abgelaufen ist. Denn mit Ablauf der Ruhezeit läuft meist gleichzeitig das Nutzungsrecht des Grabes aus. Als Angehörige haben Sie die Wahl: Sie können entweder das Nutzungsrecht für die Grabstätte verlängern oder das Grab auflösen. Entscheidet man sich für die Auflösung des Grabes, wird die Grabstätte abgeräumt, das Grabmal entfernt und der Platz auf dem Friedhof kann neu vergeben werden.

Grabauflösung: Was ist die Ruhezeit?

Die Ruhezeit bezeichnet den Zeitraum, in dem die sterblichen Überreste eines Verstorbenen ungestört bleiben sollen. Die Dauer der Ruhefrist ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich und richtet sich häufig nach der Bodenbeschaffenheit sowie der Art der Bestattung (Urnen- oder Erdbestattung. Folgende Ruhezeiten sollten gewöhnlich bei den verschiedenen Bestattungsarten eingehalten werden:

Darum gibt es eine Ruhezeit

Die Ruhezeit ermöglicht, dass sich der Sarg oder die Urne vollständig in der Erde zersetzen kann. Dieser Prozess dauert je nach Bodenbeschaffenheit und Bestattungsart unterschiedlich lange. Die Einhaltung der Ruhezeit sorgt außerdem dafür, dass die Totenruhe nicht gestört wird und somit auch der Respekt im Sinne der Menschenwürde gewahrt wird. In dieser Zeit sollte man das Grab nicht auflösen– eine Ausnahme besteht nur, wenn Nachbestattungen von Familienangehörigen erfolgen.

Grab auflösen: Infos zum Ablauf

Die Grabauflösung erfordert oft eine gute Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung. Je nach lokalen Bestimmungen variiert der Ablauf leicht – folgende Schritte sollten Sie jedoch beachten:

Kontakt mit Friedhofsamt

Läuft das Nutzungsrecht eines Grabes aus, wird man im Regelfall vom Friedhofsamt benachrichtigt. Diese Benachrichtigung erfolgt meist einige Monate vor Ablauf der Ruhezeit, sodass die Angehörigen genügend Zeit haben, zu entscheiden, ob sie das Grab auflösen oder das Nutzungsrecht verlängern möchten. Falls die Entscheidung getroffen wird, das Grab aufzulösen, muss ein offizieller Antrag bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden.

Abräumung des Grabes

Möchte man ein Grab auflösen, muss es zunächst abgeräumt werden. Dazu zählen Grabstein, Grabplatte, Umrahmung und Grabschmuck. In manchen Fällen muss auch die Grabbepflanzung entfernt werden. All diese Dinge sind Eigentum der Hinterbliebenen und können als persönliche Erinnerungsstücke behalten werden. Wer sich nicht selbst um die Abräumung kümmern möchte, kann damit auch die Friedhofsverwaltung beauftragen.

Entfernung des Grabsteins

Die Entfernung des Grabsteins kann entweder von den Angehörigen selbst organisiert oder über die Friedhofsverwaltung abgewickelt werden. Beispielsweise kann sich ein Steinmetz um die Entfernung des Grabsteins kümmern – dieser kann in den meisten Fällen abgeschliffen und wiederverwendet oder recycelt werden. In jedem Fall sollten Sie im Voraus abklären, wie hoch die Kosten dafür sind.

Ebnung des Grabes

Bei der Ebnung des Grabes wird die Bodenfläche vollständig begradigt, sodass sie wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wird. Ziel der Ebnung ist es, die Grabstätte so vorzubereiten, dass sie nach der Grabauflösung für eine neue Bestattung zur Verfügung steht. Dieser Prozess wird in der Regel von der Friedhofsverwaltung oder einer beauftragten Firma durchgeführt.

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Grab auflösen oder Nutzungsrecht verlängern?

Die Entscheidung, ob ein Grab aufgelöst oder das Nutzungsrecht verlängert werden soll, hängt oft von persönlichen, finanziellen und familiären Überlegungen ab. Ob das Nutzungsrecht überhaupt verlängert werden kann, hängt dabei auch von der Art des Grabes ab.

Nutzungsrecht verlängern: Wie geht das?

Läuft das Nutzungsrecht eines Grabes aus, wird man im Regelfall von der Friedhofsverwaltung benachrichtigt. Anschließend kann bei einem Wahlgrab eine Verlängerung beantragt werden. Sobald die Verlängerung genehmigt wird, wird eine neue Nutzungsperiode festgelegt, die oft weitere 5, 10 oder 15 Jahre beträgt. Für die Verlängerung fallen Gebühren an, die erneut bezahlt werden müssen.

Nutzungsrecht verlängern: Wahlgräber

Wahlgräber bieten den Vorteil, dass sie von den Angehörigen individuell ausgesucht werden können. Sie bieten auch die Möglichkeit, mehrere Familienmitglieder in derselben Grabstätte zu bestatten, was sie zur bevorzugten Wahl für Familiengräber macht. Das Nutzungsrecht eines Wahlgrabes kann beliebig oft verlängert werden, solange die dafür anfallenden Gebühren erneut bezahlt werden.

Nutzungsrecht verlängern: Reihengräber

Ein Reihengrab hingegen wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Der größte Unterschied zum Wahlgrab besteht darin, dass das Nutzungsrecht eines Reihengrabes nicht verlängert werden kann. Ist die Ruhezeit abgelaufen, muss das Grab entweder aufgelöst oder eine Umbettung vorgenommen werden, falls die Angehörigen dies wünschen.

Ab wie vielen Jahren kann man ein Grab auflösen?

Die Auflösung eines Grabes ist grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit möglich. Diese variiert je nach Region und Art der Bestattung. Genauere Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

Grab vorzeitig auflösen

Die Einhaltung der Totenruhe ist wichtig, um die Menschenwürde des Verstorbenen zu wahren. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, ein Grab vorzeitig aufzulösen – allerdings maximal zwei Jahre vor Ablauf der Ruhezeit. Solche Ausnahmen können zum Beispiel gelten, wenn es keine Angehörigen gibt, die sich um die Pflege des Grabes kümmern. In jedem Fall muss ein Antrag auf vorzeitige Grabauflösung bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt gestellt werden

Kosten einer Grabauflösung

Die Kosten für eine Grabauflösung können je nach Friedhof und Umfang der erforderlichen Arbeiten variieren. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld über die verschiedenen Kostenpunkte zu informieren, um Überraschungen zu vermeiden. Die Kosten setzen sich dabei aus den Gebühren für die Abräumung, der Ebnung des Grabes sowie mögliche Entsorgungskosten für den Grabstein zusammen. Möchte man ein Grab auflösen, kann das daher zwischen 150 und 800 Euro kosten – je nachdem, wie viel Arbeit von den Angehörigen selbst übernommen wird.

Urnengrab auflösen

Der Ablauf der Auflösung eines Urnengrabs ähnelt dem eines Erdgrabs, allerdings sind die Arbeiten meist weniger aufwändig. Wie bei einem Erdgrab, kann man auch ein Urnengrab erst dann auflösen, wenn die Ruhezeit abgelaufen ist. Diese Ruhezeiten betragen bei Urnengräbern oft zwischen 15 und 20 Jahren, da sich die Asche schneller zersetzt als ein Sarg. Nach Ablauf dieser Zeit müssen sich die Angehörigen entscheiden, ob sie das Nutzungsrecht verlängern oder das Urnengrab auflösen möchten.

Urnengrab auflösen: Was passiert mit der Urne

In einigen Städten und Gemeinden besteht die Möglichkeit, Urnen nach Ablauf der Ruhezeit in einen Urnenhain umzubetten. In den meisten Fällen ist die Urne jedoch nach Ablauf der Ruhezeit vollkommen zersetzt und verbleibt in der umliegenden Erde des Urnengrabes.

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