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Was ist eine Leichenschau?

Alle verstorbenen Personen müssen in Deutschland einer Leichenschau unterzogen werden. Dies muss von einem autorisierten Facharzt erfolgen. Die Leichenschau dient zur Feststellung des Todes sowie der Todesursache. Es wird außerdem festgestellt, ob bei ungeklärter Todesursache Umstände vorliegen, die eine Einleitung einer Obduktion notwendig machen.

 

Der Arzt stellt nach der Leichenschau die Todesbescheinigung aus. Diese muss an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden. Dieser Weg wird oft auch vom Bestattungsunternehmen übernommen – auch wir bieten Ihnen dieses Service an.

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Was passiert bei einer Leichenschau?

Wenn ein Todesfall zuhause eintritt, müssen Sie umgehend den Hausarzt oder die Rettung rufen, da der offizielle Tod nur von einem Arzt festgestellt werden kann. Bitte beachten Sie, dass vor der Leichenschau keinerlei Veränderungen an der verstorbenen Person vorgenommen werden dürfen.

 

Tritt ein Todesfall in einem Krankenhaus oder Seniorenheim auf, muss ebenfalls ein Arzt den Tod offiziell feststellen.

 

Falls die Todesursache nicht eindeutig festgestellt werden kann, kann eine Obduktion angeordnet werden. 

Welche Amtswege müssen nach einer Leichenschau gemacht werden?

Nach der Leichenschau muss eine Anzeige des Todesfalls beim Standesamt erfolgen. Dazu benötigen Sie die Anzeige des Todes sowie die Todesbescheinigung.

 

Beim Standesamt wird die Eintragung ins Zentrale Personenstandregister vorgenommen und die Urkunde über den Sterbefall ausgestellt. Dazu brauchen Sie folgende Dokumente:

HAUSBESUCHE