Sonderurlaub bei Todesfall: Regelungen und Details
verfasst von
- Andreas Kyriakidis
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Beim Verlust einer nahestehenden Person benötigen viele Menschen die Möglichkeit, sich vom Arbeitsalltag zurückzuziehen. In Deutschland gibt es dafür den sogenannten Sonderurlaub bei Todesfall. Dieser erlaubt es Beschäftigten, die Trauer zu verarbeiten und organisatorische Angelegenheiten zu regeln. Doch wie genau sind die gesetzlichen Regelungen und wer hat Anspruch darauf? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Sonderurlaub bei Todesfall: Gesetzliche Regelung
In Deutschland gibt es für den Sonderurlaub bei Todesfall keine eindeutige gesetzliche Regelung. Dennoch ist die Freistellung bei Sterbefällen oft in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen geregelt. Fehlen im Arbeitsvertrag spezielle Regelungen, sollte das Thema individuell mit dem Arbeitgeber besprochen werden. In diesen Fällen greift meist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der eine bezahlte Freistellung ermöglicht, wenn Arbeitnehmer aus einem persönlichen und unverschuldeten Grund vorübergehend nicht arbeiten können.
Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall?
Gewöhnlich haben Personen dann Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, wenn der Verstorbene ein naher Angehöriger ist. Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten klare Regelungen, für welche Familienmitglieder Sonderurlaub gewährt wird und wie lange man sich aus dem Berufsalltag zurückziehen darf:
- Sonderurlaub Todesfall Ehepartner: Der Tod des Ehe- oder Lebenspartners stellt einen bedeutenden Fall für Sonderurlaub dar. Hier ist oft eine Freistellung von 2 bis 3 Tagen vorgesehen.
- Sonderurlaub Todesfall Eltern: Beim Tod eines Elternteils wird in der Regel Sonderurlaub gewährt, meist zwischen 1 und 3 Tagen.
- Sonderurlaub Todesfall Geschwister: Auch der Verlust von Geschwistern wird in vielen Vereinbarungen als Grund für Sonderurlaub anerkannt. Üblicherweise beträgt die Freistellung 1 bis 2 Tage.
- Sonderurlaub Todesfall Kind: Der Tod des eigenen Kindes zählt zu den schwersten persönlichen Verlusten. In den meisten Fällen wird Sonderurlaub für mehrere Tage gewährt, häufig 2 bis 3 Tage oder mehr, abhängig von der Situation und den vertraglichen Regelungen.
- Sonderurlaub Todesfall Großeltern: Beim Sterbefall von Großeltern ist der Anspruch auf Sonderurlaub oft geringer. Meist wird 1 Tag Sonderurlaub für die Teilnahme an der Beerdigung gewährt, wobei es je nach Vertrag Ausnahmen geben kann.
- Sonderurlaub Todesfall Schwiegereltern: Da es sich bei den Schwiegereltern nicht um nahe Verwandte handelt, entfällt hier oft der Anspruch auf Sonderurlaub. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber kann jedoch auch hier Sonderurlaub gewährt werden.
- Sonderurlaub Todesfall Onkel oder Tante: Sonderurlaub beim Todesfall von Onkel, Tante oder andere entferntere Verwandte wird meist nur nach direkter Absprache mit dem Arbeitgeber gewährt.
Freistellung im Todesfall direkt mit Arbeitgeber klären
In jedem Fall sollte bei einem Todesfall das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Denn Arbeitgeber zeigen in der Regel Verständnis für die schwierige Situation und sind häufig bereit, flexible Lösungen für Sonderurlaub im Sterbefall zu ermöglichen. In einem solchen Gespräch ist es wichtig, den Arbeitgeber zeitnah über den Todesfall zu informieren und gemeinsam eine Lösung zu finden, die den persönlichen Bedürfnissen und den betrieblichen Erfordernissen gerecht wird.
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Krankschreibung bei einem Todesfall
Wenn die Trauer und der emotionale Stress über den Tod eines Angehörigen so groß sind, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz in den nächsten Tagen oder Wochen unmöglich erscheint, kann eine Krankschreibung durch den Arzt erfolgen. Eine solche Krankschreibung ermöglicht es Betroffenen, sich ausreichend Zeit für die Trauerbewältigung zu nehmen. Hier ist es wichtig, ehrlich mit dem behandelnden Arzt über den eigenen psychischen Zustand zu sprechen, damit eine passende Behandlung und Freistellung erfolgen kann.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sonderurlaub im Sterbefall zu geben?
Ein Sonderurlaub im Todesfall ist gesetzlich nicht verpflichtend. Genaue Regelungen dazu können im Arbeitsvertrag festgelegt werden. So kann der Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall etwa auf enge Familienangehörige wie Ehepartner oder Verwandte ersten Grades beschränkt werden. In manchen Fällen kann der Sonderurlaub auch vollständig ausgeschlossen sein. Im Großteil der Fälle reagieren viele Arbeitgeber in solchen Situationen jedoch verständnisvoll und die Bedingungen sind im Arbeitsvertrag geregelt.
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